Batterie-/Elektronikgesetz

13. Informationen zum Batteriegesetz und zum Elektronikgesetz

  1. 13.1 Wenn sich in einem unserer Artikel eine Batterie befindet, muss der Besteller nachfolgende Hinweise beachten:
  2. 13.2 Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Die Batterieverordnung verpflichtet Sie, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "CD" steht für Cadmium, " Pb" für = Blei und "Hg" für Quecksilber. www.1plushygiene.de ist als Händler verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und als Sondermüll zu beseitigen. Falls der Besteller Akkus im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflicht bei uns zurückgeben möchten, wird er gebeten diese in unseren Geschäftsräumen abzugeben oder an unsere Kontaktdaten siehe Impressum zu schicken.
  3. 13.3 Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung ist nur über die örtlichen Sammel- und Rücknahmestellen der Kommunen möglich.
  4. 13.4 Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet, um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:

    1. Batterie enthält Cadmium
    2. Batterie enthält Quecksilber
    3. Batterie enthält Blei